Die Bundeskanzlerin und die Regierenden der Länder haben die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte ab Sonntag, 22.03.2020 weiter verschärft. Die beschlossenen Leitlinien finden Sie hier.
Im Rahmen der Zuständigkeit der Länder hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts folgende Kontaktbeschränkungen beschlossen, die in der Bekanntmachung präszisiert werden:
Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum werden verboten, Familien dürfen aber weiter gemeinsam auf die Straße.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das gilt für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, für Lieferverkehre und Umzüge, aber auch für Arztbesuche oder den Termin beim Psycho- oder Physiotherapeuten und für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs, aber auch den Besuch bei Kindern, Alten oder Kranken. Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, bleiben erlaubt, auch die
Versorgung und das Bewegen von Tieren.
Friseurläden, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios müssen schließen. Gaststätten und Restaurants ebenso, ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen.
Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
Sachsen-Anhalt erlässt verschärfte Kontaktbeschränkungen und schließt Gaststätten und Restaurants. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Infektionskurve deutlich abzuflachen“, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wandte sich an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt: „Ich bin mir bewusst, dass dies zu großen Einschränkungen führt und bin sehr dankbar, dass die Menschen schon bisher ganz überwiegend so diszipliniert und verantwortungsbewusst agieren.“ Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten heute in einer Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, die mindestens zwei Wochen gelten sollen.
Auf der Basis der vereinbarten Grundsätze wurden für Sachsen-Anhalt konkrete Festlegungen getroffen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 23. März 2020, 00.00 Uhr. Am Dienstag wird das Kabinett eine Verordnung erlassen, die weitere Punkte aufnimmt.