Die Landesregierung hat die Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Vierte Eindämmungsverordnung tritt ab Montag, 20.04.2020, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte Eindämmungsverordnung vom 02.04.2020 außer Kraft.

Nähere Erklärungen dazu finden Sie in der Begründung.