Mit den Lockerungen der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.05.2020 kehrt auch in den Sportbetrieb ein kleines Stück Normalität zurück, wenn auch mit Einschränkungen. Bitte beachten Sie dabei die Regeln der geltenden Eindämmungsverordnung, die Sie hier im Auszug vorfinden:

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  • Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  • ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  • Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  • Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  • Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  • Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  • zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  • Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.

Zur Aufnahme des Sportbetriebs lassen Sie bitte der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln zukommen, gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an