Gute Nachrichten für unsere jüngsten Nordharzer: In der Gemeinde Nordharz sind ab dem morgigen Freitag, 08.05.2020, die Spielplätze wieder freigegeben.
Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Öffnung der Spielplätze ab 08.05.2020 dürfen diese unter folgenden Auflagen  genutzt werden:

  • Der Spielplatz wird täglich in der Zeit von 08:00  bis 18:00 Uhr zur Nutzung freigegeben.
  • Zur Nutzung sind ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr berechtigt.
  • Aufgrund der jeweiligen Größe des Spielplatzes ergeben sich in den einzelnen Ortsteilen folgende Personenzahlen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Spielplatz aufhalten dürfen. Dabei darf eine Gruppe nicht mehr als 5 Kinder umfassen:
    • In Abbenrode: ist die gleichzeitige Nutzung von 2 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet.
    • In Heudeber: ist die gleichzeitige Nutzung von 4 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet, sobald die Baumaßnahmen dort abgeschlossen sind. Der Eröffnung des neu gestalteten Spielplatzes bis zum Kindertag am 1. Juni kann positiv entgegen gesehen werden.
    • In Langeln: ist die gleichzeitige Nutzung von 3 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet.
    • In Schmatzfeld: ist die gleichzeitige Nutzung von 2 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet.
    • In Veckenstedt: ist die gleichzeitige Nutzung von 4 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet.
    • In Wasserleben: ist die gleichzeitige Nutzung von 4 Gruppen mit jeweils einem Betreuer gestattet.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Abstandsregeln innerhalb der Gruppe von mindestens 1,5 m möglichst eingehalten werden. Dies gilt nicht für Kinder des eigenen Hausstandes. Zwischen den Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m zu gewährleisten.
  • Die Nutzung des Spielplatzes ist nur in Begleitung einer volljährigen Person, der, sofern nicht selbst personensorgeberechtigt, das Kind durch den jeweiligen Personensorgeberechtigten anvertraut wurde.
  • Ist die vorgeschriebene maximale Personenzahl von den Gruppen (je 5 Kinder mit Betreuer) für den Spielplatz erreicht, darf das Spielplatzgelände von weiteren hinzukommenden Begleitpersonen und den ihnen anvertrauten Kindern nicht betreten werden.
  • Begleitpersonen und Kinder, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, ist das Betreten bzw. die Nutzung des Spielplatzes untersagt.
  • Die Begleitperson hat eigenverantwortlich die Einhaltung der getroffenen Regeln zu beachten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
  • ein körperlicher Kontakt zwischen den ihr anvertrauten Kindern zu anderen Kindern vermieden wird,
  • die Abstandsregeln eingehalten werden,
  • sie und die ihr anvertrauten Kinder Verhaltensregeln, insbesondere Husten- und Niesetikette beachten und
  • das Spielplatzgelände nicht betreten wird, wenn dadurch die maximale Personenzahl überschritten wird.

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Auflagen und Verhaltensregeln kann die Gemeinde die Begleitperson und die zugehörigen Kinder vom Spielplatz verweisen.