Aufgrund mehrerer Anfragen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in der Gemeinde Nordharz fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen kurz zusammen.

  1. Darf ich auf und in öffentlichen Sportanlagen wieder Sport treiben?

Ja, grundsätzlich ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen gestattet, wenn bestimmte Voraussetzungen (siehe 3.) erfüllt sind. Diese basieren auf der sechsten SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

  1. Wo ist der Sportbetrieb untersagt?

Von dieser Öffnung ausgenommen sind Sportstätten, die auch von Schulen oder Kindertagesstätten genutzt werden, da diese erhöhten Hygieneauflagen unterliegen.

  1. Was muss ich beachten?
  • Mindestens 1,5 m Abstand zwischen den anwesenden Personen einhalten
  • Kontaktfreie Ausübung des Sports
  • Hygieneregeln einhalten:
    • häufiges Händewaschen
    • Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der genutzten Sportgeräte
  • Keine Wettkämpfe und Veranstaltungen
  • Keine Zuschauer
  • Für die Ausübung des Sports gelten die Empfehlungen des jeweiligen Spitzenverbandes als verbindlich
  • Vereinsheime, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • In kleineren Trainingsgruppen trainieren, bestenfalls immer in der gleichen Zusammensetzung
  • Keine Gefährdung von Risikogruppen
  • Ausgeschlossen sind Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung, Fieber oder Erkältungssymptomen sowie Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder Kontakt zu Reiserückkehrern hatten
  1. Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, die Nutzung der Sportstätte erfordert die Zustimmung des Betreibers der Anlage.
Bei Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft senden Sie bitte zur Aufnahme des Sportbetriebs der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln sowie eine Kurzbeschreibung der auszuführenden Sportart, gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an