Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordharz
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordharz mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Nordharz hat am 25.03.2021 im Rahmen einer Abstimmung nach § 56a Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) dem Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt, nachdem die aus der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen in die Planung eingearbeitet wurden, und die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen beschlossen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als parlamentarisch legitimiertes Planungsinstrument schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Gemeindegebiet (Gemarkungen Abbenrode, Danstedt, Heudeber, Langeln, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt und Wasserleben – Übersichtsplan anliegend).
Er bildet damit gleichzeitig die strategische Grundlage für Entscheidungen zur Flächen- und Grundstücksnutzung sowie zur Investitionssteuerung. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt die Abwägung aller öffentlichen und privaten Nutzungsansprüche im gesamten Gemeindegebiet über örtliche und thematische Interessen hinaus. Damit führt der Flächennutzungsplan einen Gesamtausgleich zwischen den verschiedenen Interessen herbei.
Die Flächennutzungspläne der Ortsteile sind derzeit ca. 20 Jahre alt, es gab nur vereinzelt kleinteilige Änderungen. Sie entsprechen den landesplanerischen Vorgaben nur noch bedingt. Für Danstedt liegt noch kein Flächennutzungsplan vor. Ein neuer Flächennutzungsplan ist von hoher Relevanz für die Entwicklung der Gemeinde.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Entwurf des Flächennutzungsplans verfügbar und werden mit ausgelegt:
Im Rahmen der Begründung (Teil A) – Stand Entwurf Februar 2021 – Bestandsaufnahme zu naturräumlicher Einordnung, Boden, Gewässern (einschließlich Hochwassersituation), Klima und Vegetation in den jeweiligen Ortsteilen und deren Gemarkungen in der Gemeinde Nordharz.
Im Rahmen eines Umweltberichts (Teil B) – Stand Entwurf Februar 2021:
- Eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Hinblick auf die gemeindlichen Entwicklungsziele und Bauflächenausweisungen unter Berücksichtigung umweltrelevanter Fachgesetze und Fachplanungen
- eine Bewertung der Auswirkungen der Planung im Hinblick auf
das Schutzgut Mensch, unter anderem auf die u.a. landwirtschaftlichen Immissionsbelastungen und die landschaftsgebundene Erholung z. B. hinsichtlich der Rad- und Wanderwege an Ecker und Ilse,
das Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere – zu Flora, Fauna und speziellem Artenschutz (u. a. der Rotmilan und der Feldhamster),
das Schutzgut Boden – Auswirkungen u.a. von Wind- und Wassererosion sowie Altlasten,
das Schutzgut Wasser – wasserbauliche Überprägung der Oberflächengewässer Ilse, Ecker, Stimmecke und anderen sowie das Grundwasser
das Schutzgut Klima/Luft/Lärm – Klima im Siedlungsbereich des nördlichen Harzvorlandes und Bodenklima auch im Bezug auf die Landwirtschaft
das Schutzgut Landschaftsbild im Bezug auf die bereits stark anthropogen überprägte Umgebung und die harmonische Einbettung der Ortslagen in die Landschaft durch Erhalt und Verbesserung wertvoller Grünstrukturen,
das Schutzgut Biologische Vielfalt – u.a. die Möglichkeiten, Zerschneidungseffekte durch Planung zu verhindern und Biotopverbünde anzustreben
das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter auch hinsichtlich des sorgsamen Umgangs mit archäologischen Kulturdenkmalen und Baudenkmalen in den historischen Ortskernen
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen im Gemeindegebiet.
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB Landesverwaltungsamt mit Hinweisen zu NATURA 2000-Gebieten
Landkreis Harz u.a. mit Hinweisen zu den Überschwemmungsgebieten von Ilse und Ecker, Gewässern und Gewässerrandstreifen, Hinweisen zum Bodenschutz und Altlasten sowie zu gesetzlich geschützten Biotopen und anderen Schutzgebieten
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen u.a. in Veckenstedt,
Landeszentrum Wald zur Waldmehrung,
Landesamt für Geologie und Bergwesen zu Geotopschutz,
Agrar GmbH Veckenstedt zur Vorbeugung von Konflikten hinsichtlich der genehmigten Junghennen-Aufzuchtanlage in Veckenstedt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordharz wird mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 13. April 2021 – 14. Mai 2021
im Bauamt der Gemeinde Nordharz, Straße der Technik 4, 38871 Nordharz OT Veckenstedt während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordharz können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Bei Fragen oder Hinweisen zur Planung bzw. zum Umweltbericht, bei Erörterungsbedarf sowie zur Abgabe von Stellungnahmen bestehen auch die folgende Kontaktmöglichkeit:
Post: Gemeinde Nordharz, Straße der Technik 4, 38871 Nordharz OT Veckenstedt,
Telefon: 039451-600-0; 039451-600-65.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter der Berücksichtigung der Einschränkungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus. Jedermann, der einen Termin wahrnehmen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist zusätzlich im Internet unter www.gemeinde-nordharz.de – Aktuelles – Bekanntmachungen – eingesehen werden.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachung F-Plan Gemeinde Nordharz
Anlage 11_Gewerbeflächennutzungskonzept 2021
Anlage 10_Bedarfsermittlg. Wohnbauflächen
Anlage 9_2_Naturschutz_Naturpark
Anlage 9_4_Naturschutz_Nationalpark
Anlage 5_Überschschwemmungsgebiet
Anlage 4_Rechtskräftigen Bebauungspläne Übersicht
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Teilplan 1_komprimiert
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Teilplan 2_komprmiert
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Teilplan 2
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Teilplan 1
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Gesamtplan_komprimiert
Anlage 1 F-Plan-Entwurf Gesamtplan
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen