Mit dem heutigen Inkrafttreten der sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 sind weitere Lockerungen im Sportbetrieb möglich.
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist gestattet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
- Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
- Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
Grundsätzlich sind die Regelungen der sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 einzuhalten, wie auszugsweise etwa:
- Nicht mehr als zehn Personen finden sich zusammen.
- Die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens folgende Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist vom Verantwortlichen für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen.
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen.
- Personen sind auszuschließen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Staat, der nicht der Staatengruppe nach § 1 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 09.04.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.05.2020, angehört, zurückgekehrt sind oder zu infizierten Personen Kontakt hatten.
- Aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Niesetikette.
Die Nutzung der Sportstätte erfordert gemäß Satz 2 der Zustimmung des Betreibers der Anlage. Bei Sporteinrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft ist, lassen Sie bitte zur Aufnahme des Sportbetriebs der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln zukommen, gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an