Wer in Sachsen-Anhalt einkaufen oder mit Bus  und Bahn fahren möchte, muss ab dem morgigen Donnerstag, 23.04.2020, Mund und Nase bedecken.
Wie die Landesregierung in der 1. Änderung der 4. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen hat, sei es dabei auch möglich, selbst geschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material als Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung sowie in der Begründung der geänderten 4. Corona-Eindämmungsverordnung.
Die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH  (HVB) weist in ihrer Pressemitteilung vom 21.04.2020 darauf hin, dass ab Donnerstag, 23.04.2020, keine Beförderung für Personen ohne Mund-Nasen-Schutz erfolgt. Gleichzeitig kehrt die HVB zum Normalfahrbetrieb zurück. Außerdem beginnt wieder der reguläre Fahrscheinerwerb im vorderen Teil der Busse oder in den Servicestellen der HVB.