Die Beiträge für Eltern, deren Kinder aufgrund der infektionsbedingten Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen die Kitas und Horte nicht besuchen können, werden von der Gemeinde Nordharz für April 2020 nicht erhoben. Es wird darauf verzichtet, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben. Die Landesregierung hat entschieden, die Einnahmeausfälle für die Kommunen zu übernehmen.
Das betrifft (ggf. noch) nicht die Kinderbetreuungsbeiträge für März 2020.
Eltern, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts zu unternehmen, da keine Abbuchung erfolgt.
Eltern, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, brauchen diesen im April 2020 nicht ausführen.