Die Befreiung von den Elternbeiträgen für Kitas und Horte im April 2020 wird auch auf diejenigen ausgeweitet, deren Kinder das Angebot einer Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Eltern, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts zu unternehmen, da keine Abbuchung erfolgt.

Eltern, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, brauchen diesen im April 2020 nicht ausführen. Falls bereits irrtümlich Elternbeiträge an die Gemeinde Nordharz gezahlt wurden, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung der betroffenen Eltern an . Zu viel gezahlte Beiträge werden zurück überwiesen.

Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag, 31.03.2020, entschieden, auch die Elternbeiträge für die Notbetreuung in den Kitas und Horten zu übernehmen. Bereits zuvor wurde beschlossen, im April 2020 die Elternbeiträge für Familien zu erlassen, die ihre Kinder zu Hause beaufsichtigen. Die infektionsbedingte Schließung von Kitas, Schulen und Horten gilt vorerst bis Sonntag, 19.04.2020.