Die Kostenbeitragspflicht für Eltern, die im Mai 2020 die Notbetreuung in Kita oder Hort der Gemeinde Nordharz nutzen, entfällt nicht. Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, werden für diesen Monat jedoch davon befreit.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Kita- bzw. Hortgebühren für den Mai 2020 erst nach Ablauf des Monats erfolgen wird. Erst nach erfolgter Ermittlung der Notbetreuung kontaktiert Sie die Gemeinde Nordharz über die anfallenden Beiträge, sofern die Notbetreuung von Ihnen im Mai genutzt wurde.
Das bedeutet:

  • Eltern, die der Gemeinde Nordharz eine Einzugsermächtigung erteilt haben: Es wird keine Abbuchung zum 15.05.2020 erfolgen. Sie brauchen nicht weiter tätig werden.
  • Eltern, die selbst überweisen, müssen für Mai 2020 keine Überweisung der Gebühren vornehmen.
  • Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen ihre Bank anweisen, den Auftrag nicht auszuführen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung.
  • Bei bereits getätigter Überweisung informieren Sie bitte die Verwaltung der Gemeinde Nordharz darüber, entweder per E-Mail an oder telefonisch unter Tel. 039451/6000.

Die Gemeinde Nordharz weist außerdem darauf hin, dass trotz der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Montag, 04.05.2020, in den Horten vorerst nur eine Notbetreuung gemäß der Fünften SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung erfolgen kann. Das gilt sowohl für die Schul- als auch die Ferientage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.