Ab sofort stehen die Corona-Soforthilfen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung für Kleinunternehmer, Solo-Selbständige, Freiberufler und Mittelständler.
Es handelt sich um nicht rückzahlbare Soforthilfen für die nächsten drei Monate zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Miete, Kredite, Betriebsräume oder Leasingraten:
bis zu 5 Mitarbeiter bis zu 9.000 Euro
6 bis 10 Mitarbeiter bis zu 15.000 Euro
11 bis 25 Mitarbeiter bis zu 20.000 Euro
26 bis 50 Mitarbeiter bis zu 25.000 EuroAnträge nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt entgegen. Antragsformulare stehen hier und unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung.
Voraussetzung zur Antragstellung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der COVID-19-Pandemie. Das Unternehmen darf vor 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Häufige gestellte Fragen dazu werden in den FAQs beantwortet.Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Corona-Hotline des Ministeriums: 0391/567-4750  sowie im Internet auf den Sonderseiten des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundeswirtschaftministeriums.