Die Kontaktbeschränkungen im Land Sachsen-Anhalt werden zunächst bis Sonntag, 19.04.2020 verlängert, wie in der Dritten Coronavirus-Eindämmungsverodnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt ist. Sie tritt ab dem morgigen Freitag, 03.04.2020 in Kraft und enthält einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verordnung. Ansammlungen von mehr als zwei Personen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von der Regelung sind Personen aus dem eigenen Hausstand. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Begründung.

Hotline für Unternehmen im Landkreis Harz

Informationen über Finanzhilfen, zu Ansprechpartnern bei Arbeits- und Sozialrechtsfragen sowie bei allgemeinen Fragen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bietet das Team der Wirtschaftsförderung des Landkreises Harz für Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus‘ betroffen sind, unter Tel.  03941- 59 70 15 05 (werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr).

Empfehlungen und Hinweise für Pflegedienste und stationäre Einrichtungen

Für Pflegeeinrichtungen und -dienste sind auf der Internetseite des Landkreises Harz wichtige Hinweise und Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus eingestellt.

Die FAQ-Übersicht wird zudem auf folgender Website fortlaufend aktualisiert:

www.pflegebevollmaechtigter.de