Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hat das Land die Öffnung von Speisewirtschaftsbetrieben bereits ab dem 18. Mai 2020 für zulässig erklärt, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte die Öffnung auf der Grundlage eines von der Betreiberin und Betreiber vorgelegten Hygienekonzeptes im Einzelfall genehmigen.
Im Landkreis Harz gibt es rund 750 Speisewirtschaften, Kaffees und Imbisse und damit potenzielle Antragsberechtigte.
Der Landkreis Harz wird das notwendige Genehmigungsverfahren aufgrund der knappen Fristen ausschließlich elektronisch durchführen. Die Anträge sind per E-Mail an zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Landkreises Harz sowie hier zur Verfügung. Neben dem Antrag ist auch das Hygienekonzept einzureichen.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 18. Mai öffnen möchten, müssen ihren Antrag bis spätestens Freitag, 15. Mai um 12 Uhr stellen.
Gebühren werden nicht erhoben.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Nordharz unterstützt Sie dabei gern beratend.