Auf Grund der Gefährdungslage durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 hat der Landkreis Harz die anliegende Allgemeinverfügung erlassen.

Nachfragen hierzu können Sie unter oder unter der Telefonnummer des Ordnungsamtes unter 03941/ 59 70 -, 44 02, -57 57 stellen.

Anbei finden Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Harz über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern zur Eindämmung und Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie die Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und den Erfassungsbogen für alle Teilnehmenden von Veranstaltungen.

Alle Dokumente stehen zum Download unter folgendem Link bereit:

http://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-des-landkreises-harz-ueber-das-verbot-von-veranstaltungen-mit-ueber-1000-teilnehmern-zur-eindaemmung-und-verbreitung-des-corona-virus-sars-cov-2.html