Auf Grund der Gefährdungslage durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 hat der Landkreis Harz die anliegende Allgemeinverfügung erlassen.
Nachfragen hierzu können Sie unter oder unter der Telefonnummer des Ordnungsamtes unter 03941/ 59 70 -, 44 02, -57 57 stellen.
Anbei finden Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Harz über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern zur Eindämmung und Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie die Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und den Erfassungsbogen für alle Teilnehmenden von Veranstaltungen.
Alle Dokumente stehen zum Download unter folgendem Link bereit: