Sehr geehrte Einwohnerinnen, Einwohner, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

nach einer bundesweiten Festlegung zur weiteren Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens reagiert die Gemeinde Nordharz mit nachfolgenden Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen und eine weitere Infektion der Bevölkerung zu verlangsamen.

Es handelt sich hierbei um dringende präventive Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit weder ein bestätigter Fall und ebenfalls keine Verdachtsfälle des Corona-Virus in der Gemeinde Nordharz vorliegen.

  1. Betreuung in kommunalen Kindertagesstätten und Horten
    1. Eine „Notbetreuung“ der Kinder der kommunalen Kindertagesstätten wird vorgehalten.
    2. Wann kann ich mein Kind in die „Notbetreuung“ schicken? Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und sofern diese Eltern keine alternative Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehören beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u. a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (u. a. Energie, Wasser, Lebensmittel, Apotheken), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher*innen, Lehrer*innen.
      Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Nur in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf „Notbetreuung“. Unsere Mitarbeiter*innen sind angewiesen, vor Aufnahme der Kinder, eine Überprüfung der Voraussetzungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter*innen wurden ebenfalls angewiesen, bei einem fehlenden Anspruch auf „Notbetreuung“ die Aufnahme der Kinder zu verweigern.
    3. Fragen zu einem finanziellen Ausgleich, u.a. der Kita-Beiträge können derzeit noch nicht beantwortet werden. Wir werden darüber jedoch informieren, sobald uns hierzu Erkenntnisse vorliegen.
  2. Verwaltung der Gemeinde Nordharz
    Die Verwaltungshäuser der Gemeinde Nordharz (in Veckenstedt, Straße der Technik und Poststraße) bleiben bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen. Für dringende, persönliche Termine wenden Sie sich bitte für Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes unter den Rufnummern 039451/600-33 oder 600-34 an die entsprechenden Mitarbeiterinnen. Für Angelegenheiten des Standesamtes vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Rufnummer 039451/600 -32.
    Die Telefonnummer für alle weiteren Angelegenheiten und Fragen ist wie bisher 039451/600-0.
  3. Gesellschaftliches Leben
    Durch den Bürgermeister wird angewiesen:

    1. Die gemeindeeigenen Dorfgemeinschaftshäuser, Vereins- und Sportlerheime (und ggf. darin befindliche Gaststätten), Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken und alle weiteren öffentlichen Einrichtungen bleiben zunächst bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    2. Die gemeindeeigenen Turn- und Sporthallen, Sportplätze und das Freibad Wasserleben bleiben zunächst ebenfalls bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    3. Die öffentlichen Spielplätze der Gemeinde Nordharz bleiben zunächst ebenfalls bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    4. Öffentliche Veranstaltungen sind zunächst bis 13.04.2020 abgesagt. Hierzu zählen explizit auch alle öffentlichen Osterfeuer in der Gemeinde Nordharz. Für private Brauchtums- und Osterfeuer, welche genehmigungspflichtig sind, werden derzeit keine Genehmigungen erteilt.
    5. Nutzungsverträge für öffentliche Einrichtungen (u.a. Dorfgemeinschaftshäuser) gelten im Zeitraum bis zunächst 13.04.2020 automatisch als storniert.
    6. Die Durchführung von Eheschließungen ist auf einen Rahmen des engsten Familienkreises von max. 8 Personen begrenzt.
    7. Trauerveranstaltungen auf kommunalen Friedhöfen werden ebenfalls auf einen Rahmen des engsten Familienkreises von max. 8 Personen beschränkt.

In Absprache mit dem Vorsitzenden des Gemeinderates und den Ortsbürgermeistern werden die Sitzungen des Gemeinderates, des Bau- und Vergabeausschusses und aller Ortschaftsräte bis auf Weiteres ausgesetzt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation. Die vorstehenden Maßnahmen dienen dem Schutz aller und sind nur mit einem sehr hohen Maß von solidarischem Miteinander umsetzbar. Wir appellieren hierbei an die Vernunft jedes Einzelnen auch möglichst im privaten Bereich, die sozialen Kontakte, insbesondere zum Schutz der Kinder und Senioren auf ein Minimum zu beschränken.

Wir werden Sie weiterhin auf unserer Homepage und in den sozialen Netzwerken informieren. Nutzen Sie bitte vorrangig diese offiziellen Kanäle zur Information.