Am Dienstag, 12.05.2020, hat die Landesregierung die seit 02.05.2020 gültige Fünfte Eindämmungsverordnung um folgende Änderungen ergänzt, die in der Lesefassung zusammengefasst sind. Dabei geht es u. a. um die Regelungen für Beherbergungsbetriebe und Speisewirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt.
Näheres finden Sie in der Begründung.